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Swimming Pool Konstruktion

Wie ein Swimming Pool entsteht

PLANUNG

Eine fachmännische Planung ist das A und O!

Planung ist das halbe Leben

KOORDINATION

Sämtliche Bauaktivitäten werden koordiniert
und Schritt für Schritt kontrolliert.

beim Poolbau ist gute Koordination wichtig

INSTALLATION

und Inbetriebnahme, sowie Abnahme von
Pool und Technik durch die Kundschaft.

die Technik eines großen Schwimmbeckens

SWIMMING POOL BAU – STEP BY STEP

Ein Video zur Inspiration …

Wie baut man einen Swimming Pool – Rechtliches

In Deutschland hat jeder Gründstückseigentümer das Recht, sein Grundstück zu bebauen, zu verändern oder abzureißen. Für größere Bauvorhaben benötigt er allerdings eine Baugenehmigung, so auch für den ein und anderen Swimming Pool.

  • Kompakte Swimming Pools und Schwimmbecken mittlerer Größe (8 x 4 x 1,5  Meter ist hier das allseits bekannte Maß) benötigen keine Baugenehmigung bei einer Wassermenge von unter 50 Kubiklitern.  Ab einer Wassermenge von 100 Kubiklitern ist in jedem Fall, unabhängig von der Bemaßung eine Baugenehmigung für den Swimming Pool erforderlich.
  • Der Bereich von 50 – 100 Kubiklitern Wassermenge wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, so daß hier am besten beim zuständigen Bauamt nachgefragt werden sollte, um genauere Informationen zu erhalten
  • Sogenannte Quick Up oder Fertigpools benötigen keine Baugenehmigung. Hierbei handelt es sich um Swimming Pools, die entweder in einem Stück oder als Bausatz geliefert werden und kaum Montage erfordern
  • Indoor Swimming Pools benötigen immer eine Baugenehmigung! Hier sollte in jedem Fall auch die vorhandene Bausubstanz überprüft werden um sicherzustellen, ob ein Indoor Pool überhaupt eingebaut werden kann

Wie baut man einen Swimmingpool – Weitere Aspekte

Neben den Bauvorschriften gibt es, wie könnte es auch anders sein in Deutschland, auch noch andere wichtige rechtliche Aspekte, die es beim Bau eines Swimming Pools zu berücksichtigen gilt. Großes Augenmerk sollte auf die richtige Beckentiefe gerichtet werden. Die Wassertiefe des zu bauenden Swimming Pools oder Schwimmbeckens sollte nicht mehr als 1,60 Meter betragen, da sonst kein privates Badevergnügen mehr erlaubt ist. Ab 1,60 Meter Wassertiefe besteht in Deutschland  Bademeisterpflicht!